Sachverständiger Mörlenbach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Volker Hartmann Mörlenbach

Volker Hartmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Mumbacher Talstraße 83
69509 Mörlenbach
Tel: 06209 266 00 90
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Qualifikation

  • Dekra zertifizierter Bausachverständiger für Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) und Putz-Fassaden
  • Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Mörlenbach steht Ihnen Herr Volker Hartmann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Volker Hartmann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Mörlenbach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Mörlenbach kommen bzw. sich nicht in Mörlenbach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Mörlenbach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Mörlenbach ist eine Gemeinde im Odenwald und gehört zum südhessischen Kreis Bergstraße. In der Gemeinde leben ca. 10.100 Einwohner und Einwohnerinnen. Aufgrund der besonderen Lage ist Mörlenbach ein Verkehrsknotenpunkt.

Die Gemeinde bietet verschiedene Attraktionen an, sowohl für die Einwohner als auch für die Touristen. Dazu zählt die „alla hopp!“ in Mörlenbach. Die Anlage ist kostenlos und barrierefrei für alle zugänglich. Sie dient dazu, die Besucher für mehr Bewegung zu motivieren, Begegnungen zu ermöglichen und Gesundheit zu unterstützen. Eine weitere Besonderheit der Gemeinde ist die Solardraisine. Die Besucher können die denkmalgeschützte Überwaldbahnstrecke zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach befahren und dabei die Landschaft in vollen Zügen genießen.

Es gibt auch mehrere Highlights und Veranstaltungen in Mörlenbach, die regelmäßig stattfinden. Dazu gehören zum Beispiel: Mörlenbacher Kerwe (Kirmes), Mörlenbacher Adventsmarkt am Rathaus, Fastnachtsveranstaltung der „Mörlenbacher Wasserschnecken“ und Krämermarkt.

Mörlenbach ist in 6 Ortsteile gegliedert: Mörlenbach, Ober-Liebersbach, Bonsweiher, Weiher, Vöckelsbach und Ober-Mumbach

In der Nähe Mörlenbachs befinden sich die Städte: Mannheim (ca. 30km), Ludwigshafen (ca. 34km), Heidelberg (ca. 35km), Speyer (ca. 65km), Worms (ca. 50km), Bensheim (ca. 17km) sowie Darmstadt (ca. 45km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 1
69509 Mörlenbach

Bauamt:
Rathausplatz 1
69509 Mörlenbach

Grundbuchamt:
Heppenheimer Straße 15
64658 Fürth

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